Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
169_1947 AT

169. Verordnung: Erhöhung der Personenfahrpreise der Österreichischen Bundesbahnen und der vom Bunde für eigene Rechnung betriebenen Privatbahnen.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 169. Verordnung: Erhöhung der Personenfahrpreise der Österreichischen Bundesbahnen und der vom Bunde für eigene Rechnung betriebenen Privatbahnen.

Auf Grund des zustimmenden Beschlusses des

Hauptausschusses des Nationalrates vom 30. Juli

1947 (Gesetz vom 13. April 1920, St. G. Bl.

Nr. 180), werden mit Wirksamkeit vom 1. September

1947 die mit der Verordnung vom

26. Juni 1946, B. G. Bl. Nr. 90, betreffend Neufestsetzung

der Grundlagen des Personen-, Gepäck

und Expreßguttarifes der Österreichischen

Staatseisenbahnen und der vom Bunde für eigene

Rechnung betriebenen Privatbahnen, festgesetzten

Grundlagen abgeändert wie folgt

Zu Abschnitt I der Verordnung: Die nach

diesen Grundlagen zu ermittelnden Fahrpreise

einschließlich der Eil- und Schnellzugszuschläge

werden um 50 v. H. linear erhöht und die Ergebnisse

auf durch 20 ohne Rest teilbare Beträge

aufgerundet. Ebenso werden die Mindestfahrpreise

von 0'40S auf 0'60 S, von 2'60 S auf

4'—S, von 3'20 S auf 4'80 S, von 4'80 S auf

7'20 S, von 4'60 S auf 7'—S, von 7'80 S auf

11'80 S und von 10'40 S auf 15'60 S erhöht.

Zu Abschnitt V der Verordnung: Der 3. Absatz

der Ziffer 1 hat zu lauten

Der Mindestfahrpreis beträgt

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →