168_1994
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168. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 168. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf
1994_168_0 168. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf
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Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat die Tschechische Republik am 30. September 1993 erklärt, sich rückwirkend mit 1. Jänner 1993 weiterhin an das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (BGBl. Nr. 96/1988, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. Nr. 124/1994) gebunden zu erachten und den von der ehemaligen Tschechoslowakei erklärten Vorbehalt Kundgemacht in BGBl. Nr. 505/1990 erneuert.