Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
168_1992 AT

168. Verordnung: Leistungsstipendien für das Studienjahr 1991/92

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 168. Verordnung: Leistungsstipendien für das Studienjahr 1991/92

Gemäß § 28 Abs. 1 und 2 des Studienförderungsgesetzes 1983, BGBl. Nr. 436, in der Fassung der Bundesgesetze BGBl. Nr. 543/1984, BGBl. Nr. 361/1985, BGBl. Nr. 659/1987, BGBl. Nr. 379/1988, BGBl. Nr. 304/1989 und BGBl. Nr. 471/1990 wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet

Die für Leistungsstipendien zur Verfügung stehenden Budgetmittel im Gesamtbetrag von 13866800 S werden nach der Zahl der im Studienjahr 1990/91 erfolgten Studienabschlüsse österreichischer Staatsbürger auf die nachstehend angeführten Einrichtungen wie folgt aufgeteilt

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →