168_1992
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168. Verordnung: Leistungsstipendien für das Studienjahr 1991/92
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 168. Verordnung: Leistungsstipendien für das Studienjahr 1991/92
Gemäß § 28 Abs. 1 und 2 des Studienförderungsgesetzes 1983, BGBl. Nr. 436, in der Fassung der Bundesgesetze BGBl. Nr. 543/1984, BGBl. Nr. 361/1985, BGBl. Nr. 659/1987, BGBl. Nr. 379/1988, BGBl. Nr. 304/1989 und BGBl. Nr. 471/1990 wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet
Die für Leistungsstipendien zur Verfügung stehenden Budgetmittel im Gesamtbetrag von 13866800 S werden nach der Zahl der im Studienjahr 1990/91 erfolgten Studienabschlüsse österreichischer Staatsbürger auf die nachstehend angeführten Einrichtungen wie folgt aufgeteilt