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168_1986 AT

168. Kundmachung: Geltungsbereich der drei zu Barcelona abgeschlossenen Übereinkommen (Übereinkommen und Statut über die Freiheit des Durchgangsverkehrs, Übereinkommen und Statut über das Regime der schiffbaren Wasserwege von internationaler Bedeutung sowie Zusatzprotokoll zu dem Übereinkommen über das Regime der schiffbaren Wasserwege von internationaler Bedeutung)

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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 168. Kundmachung: Geltungsbereich der drei zu Barcelona abgeschlossenen Übereinkommen (Übereinkommen und Statut über die Freiheit des Durchgangsverkehrs, Übereinkommen und Statut über das Regime der schiffbaren Wasserwege von internationaler Bedeutung sowie Zusatzprotokoll zu dem Übereinkommen über das Regime der schiffbaren Wasserwege von internationaler Bedeutung)

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der

Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten

ihre Beitritts- bzw. Kontinuitätserklärungen

hinterlegt

1. Zum Übereinkommen und Statut über die

Freiheit des Durchgangsverkehrs (BGBl.

Nr. 429/1924, letzte Kundmachung des Geltungsbereiches

BGBl. Nr. 175/1967).

Staaten

Datum der Hinterlegung

der Beitrittsurkunde

bzw. Kontinuitätserklärung

Fidschi 15. März 1972

Lesotho 23. Oktober 1973

Mauritius 18. Juli 1969

Nigeria 3. November 1967

Swasiland 24. November 1969

Malawi hat erklärt, sich nach Erlangung der

Unabhängigkeit nicht mehr, und zwar mit Wirkung

vom 3. September 1968, an das obgenannte Übereinkommen

gebunden zu erachten.

2. Zum Übereinkommen und Statut über das

Regime der schiffbaren Wasserwege von internationaler

Bedeutung (BGBl. Nr. 429/1924, letzte

Kundmachung des Geltungsbereiches BGBl.

Nr. 175/1967)

Staaten

Datum der Hinterlegung

der Beitrittsurkunde

bzw. Kontinuitätserklärung

Fidschi 15. März 1972

Marokko 10. Oktober 1972

Nigeria 3. November 1967

Salomon-Inseln 3. September 1981

Swasiland 16. Oktober 1970

3. Zum Zusatzprotokoll zu dem Übereinkommen

über das Regime der schiffbaren Wasserwege

von internationaler Bedeutung (BGBl.

Nr. 429/1924, letzte Kundmachung des Geltungsbereiches

BGBl. Nr. 175/1967)

Staaten

Datum der Hinterlegung

der Beitrittsurkunde

bzw. Kontinuitätserklärung

Fidschi 15. März 1972

Marokko 10. Oktober 1972

Nigeria 3. November 1967

Salomon-Inseln 3. September 1981

Nigeria hat erklärt, Verpflichtungen, die sich aus

dem obgenannten Zusatzprotokoll ergeben, in dem

in Abs. a) des Art. I angeführten Ausmaß anzunehmen,

nämlich unter der Bedingung der Reziprozität

auf allen schiffbaren Wasserwegen.

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