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168_1982 AT

168. Bundesgesetz: Neuerliche Abänderung der Anlage des Bundesgesetzes betreffend auf Schilling lautende Beitragsleistungen der Republik Österreich bei internationalen Finanzinstitutionen

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 168. Bundesgesetz: Neuerliche Abänderung der Anlage des Bundesgesetzes betreffend auf Schilling lautende Beitragsleistungen der Republik Österreich bei internationalen Finanzinstitutionen

Der Nationalrat hat beschlossen

§ 1. Der Bundesminister für Finanzen wird

ermächtigt, mit der Oesterreichischen Nationalbank

ein Übereinkommen, wie es in der Anlage enthalten

ist, zur Abänderung des „Übereinkommen

zwischen dem Bund, vertreten durch den Bundesminister

für Finanzen, und der Oesterreichischen

Nationalbank betreffend die Gewährung eines Kredites

an den Bund zwecks Einlösung der zugunsten

der Internationalen Bank für Wiederaufbau und

Entwicklung, der Internationalen Entwicklungsorganisation,

der Asiatischen Entwicklungsbank, des

Asiatischen Entwicklungsfonds, der Inter-Amerikanischen

Entwicklungsbank, des von letzterer errichteten

Fonds für Sondergeschäfte, der Afrikanischen

Entwicklungsbank, des Afrikanischen Entwicklungsfonds

und des Internationalen Fonds für landwirtschaftliche

Entwicklung gemäß § 1 des

3. Schatzscheingesetzes 1948 in der jeweiligen Fassung

begebenen Bundesschatzscheine" (Anlage

zum Bundesgesetz BGBl. Nr. 97/1979 in der Fassung

des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 218/1981)

abzuschließen.

§ 2. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes

ist der Bundesminister für Finanzen betraut.

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