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168_1971 AT

168. Kundmachung: Aufhebung des § 53 Abs. 1 erster Satz des Einkommensteuergesetzes 1967 durch den Verfassungsgerichtshof

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 168. Kundmachung: Aufhebung des § 53 Abs. 1 erster Satz des Einkommensteuergesetzes 1967 durch den Verfassungsgerichtshof

Gemäß Art. 140 Abs. 3 des Bundes-Verfassungsgesetzes

in der Fassung von 1929 und gemäß den

§§ 64 und 65 des Verfassungsgerichtshofgesetzes

1953, BGBl. Nr. 85, wird kundgemacht

(1) Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis

vom 15. März 1971, G 36/70-8 — dem

Bundeskanzleramt zugestellt am 26. April 1971 —,

den ersten Satz im § 53 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes

1967, BGBl. Nr. 268, als verfassungswidrig

aufgehoben.

(2) Frühere gesetzliche Bestimmungen treten

nicht wieder in Kraft.

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