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168_1968 AT

168. Kundmachung: Berichtigung von Druckfehlern im Bundesgesetzblatt

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 168. Kundmachung: Berichtigung von Druckfehlern im Bundesgesetzblatt

Auf Grund des § 2 Abs. 4 des Bundesgesetzes

über das Bundesgesetzblatt, BGBl. Nr. 33/1920,

wird kundgemacht

1. Das Bundesverfassungsgesetz, BGBl. Nr. 59/

1964, mit dem Bestimmungen des Bundes-Verfassungsgesetzes

in der Fassung von 1929 über

Staatsverträge abgeändert und ergänzt werden,

wird wie folgt berichtigt

Im Art. II Z. 9 hat es statt „BGBl. Nr. 288/

1960" richtig „BGBl. Nr. 228/1960" zu lauten.

2. Die Verordnung des Bundesministeriums für

soziale Verwaltung, BGBl. Nr. 232/1966, über

die Feststellung der Aufwertungsfaktoren und

der Mindest- und Höchstbemessungsgrundlage

nach dem Heeresversorgungsgesetz für das

Kalenderjahr 1967, wird wie folgt berichtigt

Im Einleitungssatz hat es statt „17. November

1695" richtig „17. November 1965" zu lauten.

3. Die Kundmachung des Bundeskanzleramtes,

BGBl. Nr. 127/1967, betreffend die Ausdehnung

des Geltungsbereiches des Europäischen Währungsabkommens

samt Protokoll über dessen

vorläufige Anwendung und seiner Zusatzprotokolle,

wird wie folgt berichtigt

Im Einleitungssatz hat es statt „Organisation

für Europäische Wirtschaftliche Zusammenarbeit"

richtig „Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit

und Entwicklung" zu lauten.

4. Die 20. Novelle zum Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz,

BGBl. Nr. 201/1967, wird

wie folgt berichtigt

Im Einleitungssatz hat es statt „BGBl. Nr. 293/

1960" richtig „BGBl. Nr. 294/1960" zu lauten.

5. Das Verteilungsgesetz Ungarn, BGBl.

Nr. 294/1967, wird wie folgt berichtigt

Im § 25 hat es statt „vorläufige Entscheidung"

richtig „vorläufige Entschädigung" zu lauten.

6. Die Bundes-Verwaltungsabgabenverordnung

1968, BGBl. Nr. 53, wird wie folgt berichtigt

a) Im Eingang der TP. 126 hat es statt „Tarifpost

129" richtig „Tarifpost 128" zu lauten.

b) Im Eingang der TP. 127 hat es statt „Tarifpost

130" richtig „Tarifpost 129" zu lauten.

c) Im kleingedruckten Teil der TP. 221 hat es

statt „Tarifposten 219 und 226" richtig „Tarifposten

219 und 220" zu lauten.

7. Im 18. Stück des Bundesgesetzblattes, ausgegeben

am 20. Feber 1968, hat es auf den Seiten

560 und 561 in den Kopfzeilen jeweils statt

„Nr. 64" richtig „Nr. 63" zu lauten.

8. Das Strafrechtsänderungsgesetz 1968, BGBl.

Nr. 74, wird wie folgt berichtigt

Im Art. I Z. 13 hat es statt „von 21. Juni

1950" richtig „vom 21. Juni 1950" zu lauten.

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