168. Kundmachung: Berichtigung von Druckfehlern im Bundesgesetzblatt
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 2 Abs. 4 des Bundesgesetzes
über das Bundesgesetzblatt, BGBl. Nr. 33/1920,
wird kundgemacht
1. Das Bundesverfassungsgesetz, BGBl. Nr. 59/
1964, mit dem Bestimmungen des Bundes-Verfassungsgesetzes
in der Fassung von 1929 über
Staatsverträge abgeändert und ergänzt werden,
wird wie folgt berichtigt
Im Art. II Z. 9 hat es statt „BGBl. Nr. 288/
1960" richtig „BGBl. Nr. 228/1960" zu lauten.
2. Die Verordnung des Bundesministeriums für
soziale Verwaltung, BGBl. Nr. 232/1966, über
die Feststellung der Aufwertungsfaktoren und
der Mindest- und Höchstbemessungsgrundlage
nach dem Heeresversorgungsgesetz für das
Kalenderjahr 1967, wird wie folgt berichtigt
Im Einleitungssatz hat es statt „17. November
1695" richtig „17. November 1965" zu lauten.
3. Die Kundmachung des Bundeskanzleramtes,
BGBl. Nr. 127/1967, betreffend die Ausdehnung
des Geltungsbereiches des Europäischen Währungsabkommens
samt Protokoll über dessen
vorläufige Anwendung und seiner Zusatzprotokolle,
wird wie folgt berichtigt
Im Einleitungssatz hat es statt „Organisation
für Europäische Wirtschaftliche Zusammenarbeit"
richtig „Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung" zu lauten.
4. Die 20. Novelle zum Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz,
BGBl. Nr. 201/1967, wird
wie folgt berichtigt
Im Einleitungssatz hat es statt „BGBl. Nr. 293/
1960" richtig „BGBl. Nr. 294/1960" zu lauten.
5. Das Verteilungsgesetz Ungarn, BGBl.
Nr. 294/1967, wird wie folgt berichtigt
Im § 25 hat es statt „vorläufige Entscheidung"
richtig „vorläufige Entschädigung" zu lauten.
6. Die Bundes-Verwaltungsabgabenverordnung
1968, BGBl. Nr. 53, wird wie folgt berichtigt
a) Im Eingang der TP. 126 hat es statt „Tarifpost
129" richtig „Tarifpost 128" zu lauten.
b) Im Eingang der TP. 127 hat es statt „Tarifpost
130" richtig „Tarifpost 129" zu lauten.
c) Im kleingedruckten Teil der TP. 221 hat es
statt „Tarifposten 219 und 226" richtig „Tarifposten
219 und 220" zu lauten.
7. Im 18. Stück des Bundesgesetzblattes, ausgegeben
am 20. Feber 1968, hat es auf den Seiten
560 und 561 in den Kopfzeilen jeweils statt
„Nr. 64" richtig „Nr. 63" zu lauten.
8. Das Strafrechtsänderungsgesetz 1968, BGBl.
Nr. 74, wird wie folgt berichtigt
Im Art. I Z. 13 hat es statt „von 21. Juni
1950" richtig „vom 21. Juni 1950" zu lauten.