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168_1967 AT

168. Kundmachung: Ausdehnung des Geltungsbereiches des Abkommens zur Vereinheitlichung von Regeln über die Beförderung im Internationalen Luftverkehr (Warschauer Abkommen)

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 168. Kundmachung: Ausdehnung des Geltungsbereiches des Abkommens zur Vereinheitlichung von Regeln über die Beförderung im Internationalen Luftverkehr (Warschauer Abkommen)

Nach Mitteilung der Polnischen Regierung sind

folgende weitere Staaten dem Abkommen zur

Vereinheitlichung von Regeln über die Beförderung

im Internationalen Luftverkehr (Warschauer

Abkommen) vom 12. Oktober 1929, BGBl.

Nr. 286/1961, beigetreten

Algerien, Kenia, Kolumbien, Kuba, Mauretanien,

Mongolei, Nepal, Obervolta, Senegal, Tansania,

Tunesien, Uganda.

Die Beitrittsurkunde Kubas enthält den Vorbehalt,

daß die Vorschrift des Art. 2 Abs. 1

des Abkommens keine Anwendung auf internationale

Luftbeförderungen finden soll, die unmittelbar

durch die Republik Kuba ausgeführt

werden.

Nachstehende Staaten haben nach Erlangung

der Unabhängigkeit erklärt, daß sie das Abkommen

als für sich verbindlich betrachten

Cypern, Dahomey, Elfenbeinküste, Kamerun,

Kongo (Brazzaville), Kongo (Leopoldville), Madagaskar,

Niger, Nigeria, Rwanda, Westsamoa.

Kongo (Brazzaville) hat gemäß dem Zusatzprotokoll

zum Abkommen erklärt, daß die Vorschrift

des Art. 2 Abs. 1 des Abkommens

auf internationale Luftbeförderungen, die unmittelbar

durch den Staat ausgeführt werden,

keine Anwendung finden soll.

Syrien hat unter Bezugnahme auf die von der

Regierung der Vereinigten Arabischen Republik

am 2. März 1959 auch namens der Provinz Syrien

abgegebene Erklärung, sich an die Ratifikation

des Abkommens durch Ägypten gebunden zu erachten,

bestätigt, das Abkommen als für sich verbindlich

zu betrachten.

Weiters hat auch Libanon erklärt, das Abkommen,

dem der Mandatar am 26. Oktober 1933

in seinem Namen beigetreten war, als für sich

verbindlich zu betrachten.

Norwegen hat das Abkommen am 3. Juli 1937

ratifiziert.

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