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168_1956 AT

168. Kundmachung: Aufhebung der Anordnungen über die Lenkung von Warenlieferungen in das Ausland und über die Lenkung von Warenbezügen aus dem Ausland durch den Verfassungsgerichtshof.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 168. Kundmachung: Aufhebung der Anordnungen über die Lenkung von Warenlieferungen in das Ausland und über die Lenkung von Warenbezügen aus dem Ausland durch den Verfassungsgerichtshof.

Gemäß Art. 139 Abs. 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes

in der Fassung von 1929 und § 60

Abs. 2 des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953

wird kundgemacht

(1) Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis

vom 25. Juni 1956, Z. V 6, 7/56-10, die

Anordnungen des Bundesministeriums für Handel

und Wiederaufbau vom 28. Dezember 1955,

Z. 329.416-V/31/55, über die Lenkung von

Warenlieferungen in das Ausland („Amtsblatt

zur Wiener Zeitung" vom 29. Dezember 1955,

Nr. 301) und vom 11. Jänner 1956, Z. 180.518-

V/31/56, über die Lenkung von Warenbezügen

aus dem Ausland („Amtsblatt zur Wiener Zeitung"

vom 12. Jänner 1956, Nr. 9) zur Gänze

als gesetzwidrig aufgehoben.

(2) Die Aufhebung tritt mit dem Ablauf des

30. November 1956 in Kraft.

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