168_1956
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168. Kundmachung: Aufhebung der Anordnungen über die Lenkung von Warenlieferungen in das Ausland und über die Lenkung von Warenbezügen aus dem Ausland durch den Verfassungsgerichtshof.
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 168. Kundmachung: Aufhebung der Anordnungen über die Lenkung von Warenlieferungen in das Ausland und über die Lenkung von Warenbezügen aus dem Ausland durch den Verfassungsgerichtshof.
1956_168_0 168. Kundmachung: Aufhebung der Anordnungen über die Lenkung von Warenlieferungen in das Ausland und über die Lenkung von Warenbezügen aus dem Ausland durch den Verfassungsgerichtshof.
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Gemäß Art. 139 Abs. 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes
in der Fassung von 1929 und § 60
Abs. 2 des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953
wird kundgemacht
(1) Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis
vom 25. Juni 1956, Z. V 6, 7/56-10, die
Anordnungen des Bundesministeriums für Handel
und Wiederaufbau vom 28. Dezember 1955,
Z. 329.416-V/31/55, über die Lenkung von
Warenlieferungen in das Ausland („Amtsblatt
zur Wiener Zeitung" vom 29. Dezember 1955,
Nr. 301) und vom 11. Jänner 1956, Z. 180.518-
V/31/56, über die Lenkung von Warenbezügen
aus dem Ausland („Amtsblatt zur Wiener Zeitung"
vom 12. Jänner 1956, Nr. 9) zur Gänze
als gesetzwidrig aufgehoben.
(2) Die Aufhebung tritt mit dem Ablauf des
30. November 1956 in Kraft.