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168_1951 AT

168. Bundesgesetz: Aufhebung des Bundesgesetzes über die Neufestsetzung von Postgebühren und der Fernmeldegebühren.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 168. Bundesgesetz: Aufhebung des Bundesgesetzes über die Neufestsetzung von Postgebühren und der Fernmeldegebühren.

Der Nationalrat hat beschlossen

§ 1. Das Bundesgesetz vom 19. Mai 1949,

BGBl. Nr. 138, über die Neufestsetzung von

Postgebühren und der Fernmeldegebühren tritt

mit Ablauf des 31. August 1951 außer Kraft.

§ 2. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes

ist das Bundesministerium für Verkehr und verstaatlichte

Betriebe betraut.

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