167. Verordnung: Änderung der Hochschülerschaftswahlordnung 2001 (HSWO 2001)
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 48 des Bundesgesetzes über die Vertretung der Studierenden (Hochschülerschaftsgesetz
1998 – HSG 1998), BGBl. I Nr. 22/1999, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I
Nr. 18/2001, wird verordnet
Die Hochschülerschaftswahlordnung 2001 (HSWO 2001), BGBl. II Nr. 122/2001, wird wie folgt
geändert
1. § 15 Abs. 3 lautet
„(3) Sind Studierende an mehreren akkreditierten Universitäten zugelassen, ist das Wahlrecht für die
Bundesvertretung der Studierenden bei jener Unterkommission der akkreditierten Universität auszuüben,
die in der nachstehenden Reihenfolge zuerst genannt ist
1. Katholisch Theologische Privatuniversität Linz, Linz
2. The International University, Wien
3. IMADEC University, Wien
4. Webster University Vienna, Wien
5. Private Universität für Medizinische Informatik und Technik Tirol, Innsbruck
6. PEF Privatuniversität für Management, Wien
7. Medizinische Privatuniversität Salzburg, Salzburg“
2. § 56 erhält die Absatzbezeichnung „(1)“. § 56 Abs. 1 wird folgender Abs. 2 angefügt
„(2) Diese Verordnung tritt mit 1. März 2003 in Kraft.“