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167_2000 AT

167. Verordnung: Abänderung der Verordnung zum Schutz des Grundwasservorkommens in der Mitterndorfer Senke

2 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (2 Artikel)

BGBlPdf 167. Verordnung: Abänderung der Verordnung zum Schutz des Grundwasservorkommens in der Mitterndorfer Senke

Auf Grund des § 54 Abs. 1 und 2 WRG 1959, BGBl. Nr. 215, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz

BGBl. I Nr. 191/1999, wird verordnet

Die Verordnung zum Schutz des Grundwasservorkommens in der Mitterndorfer Senke, BGBl.

Nr. 126/1969, wird wie folgt geändert

Nach § 6 wird folgender § 7 eingefügt

„§ 7. Das Interesse des Wasserverbandes „Südliches Wiener Becken“ am Schutz des Grundwasservorkommens

im Widmungs- und Schongebiet wird gemäß § 54 Abs. 2 lit. e WRG 1959 als rechtliches

Interesse anerkannt.“

BGBlPdf 167. Zusatzprotokoll über die Weitergeltung des Abkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Kap Verde über Nahrungsmittelhilfe in den Jahren 1996 bis 1998

Artikel 1

Die Bestimmungen des Abkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der

Regierung der Republik Kap Verde über Nahrungsmittelhilfe in den Jahren 1996 bis 1998, unterzeichnet

in Wien, am 18. Juni 1996, gelten bis zum Inkrafttreten eines neuen Abkommens zwischen der

Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Kap Verde über Nahrungsmittelhilfe,

längstens jedoch bis zum 30. Juni 2000, weiter.

Artikel 2

Dieses Zusatzprotokoll tritt mit seiner Unterzeichnung in Kraft.

Geschehen in Wien, am 1. Juli 1999 in zwei Urschriften in deutscher und portugiesischer Sprache,

wobei beide Texte gleichermaßen authentisch sind.

Für die Österreichische Bundesregierung

Dr. Benita Ferrero-Waldner

Für die Regierung der Republik Kap Verde

Dr. José Luís Jesus

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