167. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen, die übermäßige Verletzung verursachen oder unterschiedslos wirken können, samt Protokollen I, II und III
Gesetzestext (1 Artikel)
Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten ihre Ratifikations- bzw. Beitrittsurkunden zum Übereinkommen über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen, die übermäßige Verletzung verursachen oder unterschiedslos wirken können, samt Protokollen I, II und III (BGBl. Nr. 464/ 1983, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. Nr. 587/1990) hinterlegt
Staaten Datum der Hinterlegung der Ratifikations- bzw. Beitrittsurkunde
Deutschland 25. November 1992
Griechenland 28. Jänner 1992
Lettland 4. Jänner 1993
Neuseeland 18. Oktober 1993
Niger 10. November 1992
Nachstehende Staaten haben erklärt, sich auch weiterhin an das Übereinkommen gebunden zu erachten
Staaten: mit Wirksamkeit vom
Bosnien-Herzegowina 6. März 1992
Slowakei 1. Jänner 1993
Slowenien 25. Juni 1991
Tschechische Republik 1. Jänner 1993