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167_1982 AT

167. Bundesgesetz: Budgetüberschreitungsgesetz 1982

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 167. Bundesgesetz: Budgetüberschreitungsgesetz 1982

Der Nationalrat hat beschlossen

§ 1. Für verschiedene unabweisliche Maßnahmen werden Überschreitungen folgender Ausgabenansätze

des Bundesfinanzgesetzes für das Jahr 1982, BGBl. Nr. 1, in der Fassung der Bundesfinanzgesetznovelle

1982, BGBl. Nr. 166, genehmigt

§ 2. Die Bedeckung der im § 1 genehmigten Überschreitungen erfolgt

a) in Höhe von 11000000 Schilling durch Ausgabenrückstellung beim finanzgesetzlichen Ansatz

1/59837 Finanzschuld, Kreditoperationen nach Voranschlagserstellung, Verzinsung und Aufgeld

und

b) in Höhe von 2909000000 Schilling durch Erlöse aus Kreditoperationen gemäß Bundesfinanzgesetznovelle

1982, BGBl. Nr. 166.

§ 3. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist, unbeschadet der Befugnis der obersten Organe

zur Bestreitung der einzelnen Ausgaben innerhalb ihres Teilvoranschlages, der Bundesminister für Finanzen

betraut.

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