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167_1981 AT

167. Kundmachung: Beitritt Zyperns zum Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 167. Kundmachung: Beitritt Zyperns zum Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche

Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten

Nationen hat Zypern am 29. Dezember

1980 seine Beitrittsurkunde zum Übereinkommen

über die Anerkennung und Vollstreckung

ausländischer Schiedssprüche (BGBl. Nr. 200/

1961, letzte Kundmachung des Geltungsbereiches

BGBl. Nr. 38/1981) hinterlegt. Das Übereinkommen

tritt gemäß seinem Art. XII Abs. 2 am

29. März 1981 für Zypern in Kraft.

Anläßlich der Hinterlegung seiner Beitrittsurkunde

hat Zypern nachstehende Erklärung

abgegeben

„Die Republik Zypern wird das Übereinkommen

auf der Grundlage der Gegenseitigkeit nur

auf die Anerkennung und Vollstreckung von

Schiedssprüchen anwenden, die in dem Hoheitsgebiet

eines anderen Vertragsstaates ergangen

sind; des weiteren wird säe das Übereinkommen

nur auf Streitigkeiten aus solchen Rechtsverhältnissen,

ob vertraglich oder nicht, die nach

ihren nationalen Gesetzen als Handelssachen angesehen

werden, anwenden."

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