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167_1979 AT

167. Kundmachung: Teilweise Aufhebung von Bestimmungen des Richterdienstgesetzes durch den Verfassungsgerichtshof

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 167. Kundmachung: Teilweise Aufhebung von Bestimmungen des Richterdienstgesetzes durch den Verfassungsgerichtshof

Gemäß Art. 140 Abs. 5 B-VG und gemäß § 64

des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953, BGBl.

Nr. 85, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl.

Nr. 311/1976 wird kundgemacht

(1) Der Verfassungsgerichtshof hat mit

Erkenntnis vom 12. März 1979, G 81, 88/78, dem

Bundeskanzler zugestellt am 19. März 1979,

folgende Stellen des Richterdienstgesetzes, BGBl.

Nr. 305/1961, als verfassungswidrig aufgehoben

1. Im § 65 Abs. 1 die Worte „Richter beim

Oberlandesgericht für den Sprengel des

Oberlandesgerichtes, Beziirksrichter, Standesgruppe

1" sowie

2. im § 77 Abs. 1 den zweiten Halbsatz des

ersten Satzes und den ganzen zweiten Satz.

(2) Frühere gesetzliche Bestimmungen treten

nicht wieder in Kraft.

(3) Die Aufhebung tritt mit Ablauf des

29. Feber 1980 in Kraft.

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