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167_1976 AT

167. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 124 Königswiesener Straße im Bereich der Gemeinde Zwettl-Niederösterreich

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 167. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 124 Königswiesener Straße im Bereich der Gemeinde Zwettl-Niederösterreich

Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes

1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung des

Bundesgesetzes BGBl. Nr. 239/1975 wird verordnet

Der Straßenverlauf eines Abschnittes der

B 124 Königswiesener Straße wird im Bereich

der Gemeinde Zwettl-Niederösterreich wie folgt

bestimmt

Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt

bei km 76,563, folgt im wesentlichen der bestehenden

Trasse unter mehrfacher Kreuzung derselben

und endet bei km 81,425.

Im einzelnen ist der Straßenverlauf aus der

beim Bundesministerium für Bauten und Technik,

beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung

sowie bei der Gemeinde Zwettl-Niederösterreich

aufliegenden Planunterlage (Planzeichen

B 124/21-74; Maßstab 1 : 2000) zu ersehen.

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den

vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung.

Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind

der aufliegenden Planunterlage zu entnehmen.

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