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167_1974 AT

167. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Ermächtigung der Zollämter zur Erteilung von Einfuhrbewilligungen in vereinfachter Form

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 167. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Ermächtigung der Zollämter zur Erteilung von Einfuhrbewilligungen in vereinfachter Form

Auf Grund des § 7 Abs. 1 lit. b des Außenhandelsgesetzes

1968, BGBl. Nr. 314, in der Fassung

des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 469/1971

wird vom Bundesminister für Handel, Gewerbe

und Industrie hinsichtlich der in der Anlage B 1

des Außenhandelsgesetzes 1968 angeführten Waren

und vom Bundesminister für Land- und

Forstwirtschaft hinsichtlich der in der Anlage B 2

des Außenhandelsgesetzes 1968 angeführten Waren,

jeweils im Einvernehmen mit dem Bundesminister

für Finanzen, verordnet

Artikel I

Die Verordnung des Bundesministers für Handel,

Gewerbe und Industrie und des Bundesministers

für Land- und Forstwirtschaft vom

18. Juni 1973, BGBl. Nr. 290, über die Ermächtigung

der Zollämter zur Erteilung von Einfuhrbewilligungen

in vereinfachter Form in der Fassung

der Verordnungen BGBl. Nr. 484/1973 und

BGBl. Nr. 646/1973 wird wie folgt geändert

1. § 1 hat zu lauten

„§ 1. Die Zollämter werden ermächtigt, für

bewilligungspflichtige Rechtsgeschäfte oder Handlungen,

die die Einfuhr von Waren zum Gegenstand

haben, die in der nachstehenden Liste genannt

sind und aus Ländern eingeführt werden,

die weder in der Anlage I zur Verordnung des

Bundesministeriums für Handel, Gewerbe und

Industrie vom 9. Dezember 1968, BGBl. Nr. 436,

zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl.

Nr. 165/1974, noch in der Anlage zur Verordnung

des Bundesministers für Handel, Gewerbe

und Industrie und des Bundesministers für Land-

und Forstwirtschaft vom 27. November 1970,

BGBl. Nr. 380, zuletzt geändert durch die Verordnung

BGBl. Nr. 166/1974, enthalten sind,

anläßlich der Abfertigung zum freien Verkehr

oder zum Vormerkverkehr zum Ungewissen Verkauf

nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen

über Antrag Bewilligungen in vereinfachter Form

zu erteilen."

Artikel II

Diese Verordnung tritt mit 1. April 1974 in

Kraft.

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