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167_1973 AT

167. Kundmachung: Aufhebung von Bestimmungen des Patentgesetzes 1970 durch den Verfassungsgerichtshof

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 167. Kundmachung: Aufhebung von Bestimmungen des Patentgesetzes 1970 durch den Verfassungsgerichtshof

Gemäß Art. 140 Abs. 3 des Bundes-Verfassungsgesetzes

in der Fassung von 1929 und gemäß

den §§ 64 und 65 des Verfassungsgerichtshofgesetzes

1953, BGBl. Nr. 85, wird kundgemacht

(1) Der Verfassungsgerichtshof hat mit seinem

dem Bundeskanzleramt am 28. März 1973 zugestellten

Erkenntnis vom 15. März 1973, G 46/72-

11, den § 163 Patentgesetz 1970 (Anlage zur

Kundmachung der Bundesregierung vom 7. Juli

1970, BGBl. Nr. 259, mit der das Patentgesetz

1950 wiederverlautbart wird) als verfassungswidrig

aufgehoben.

(2) Die Aufhebung tritt mit Ablauf des

28. Feber 1974 in Kraft.

(3) Frühere gesetzliche Bestimmungen treten

nicht wieder in Kraft.

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