167. Verordnung: Erlassung des Lehrplanes der Bildungsanstalt für Kindergärtnerinnen; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht an dieser Schule.
Gesetzestext (1 Artikel)
Artikel I.
Auf Grund des Schulorganisationsgesetzes,
BGBl. Nr. 242/1962, insbesondere dessen §§ 6
und 96, wird verordnet
(1) Der in der Anlage enthaltene Lehrplan der
Bildungsanstalt für Kindergärtnerinnen (mit Ausnahme
der darin wiedergegebenen Lehrpläne für
den Religionsunterricht) wird bezüglich der
1. und 2. Klasse mit 1. September 1964, bezüglich
der 3. Klasse mit 1. September 1965 und
bezüglich der 4. Klasse mit 1. September 1966
in Kraft gesetzt.
(2) Der mit Verordnung des Bundesministeriums
für Unterricht vom 4. Juni 1963, BGBl.
Nr. 137, erlassene Lehrplan tritt am 31. August
1964 außer Kraft.
Artikel II.
Bekanntmachung.
Die unter III. der Anlage wiedergegebenen
Lehrpläne für den Religionsunterricht wurden
von den betreffenden Kirchen und Religionsgesellschaften
erlassen und werden hiemit gemäß
§ 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes, BGBl.
Nr. 190/1949, in der Fassung der Religionsunterrichtsgesetz-
Novelle 1962, BGBl. Nr. 243, bekanntgemacht.