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167_1964 AT

167. Verordnung: Erlassung des Lehrplanes der Bildungsanstalt für Kindergärtnerinnen; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht an dieser Schule.

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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 167. Verordnung: Erlassung des Lehrplanes der Bildungsanstalt für Kindergärtnerinnen; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht an dieser Schule.

Artikel I.

Auf Grund des Schulorganisationsgesetzes,

BGBl. Nr. 242/1962, insbesondere dessen §§ 6

und 96, wird verordnet

(1) Der in der Anlage enthaltene Lehrplan der

Bildungsanstalt für Kindergärtnerinnen (mit Ausnahme

der darin wiedergegebenen Lehrpläne für

den Religionsunterricht) wird bezüglich der

1. und 2. Klasse mit 1. September 1964, bezüglich

der 3. Klasse mit 1. September 1965 und

bezüglich der 4. Klasse mit 1. September 1966

in Kraft gesetzt.

(2) Der mit Verordnung des Bundesministeriums

für Unterricht vom 4. Juni 1963, BGBl.

Nr. 137, erlassene Lehrplan tritt am 31. August

1964 außer Kraft.

Artikel II.

Bekanntmachung.

Die unter III. der Anlage wiedergegebenen

Lehrpläne für den Religionsunterricht wurden

von den betreffenden Kirchen und Religionsgesellschaften

erlassen und werden hiemit gemäß

§ 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes, BGBl.

Nr. 190/1949, in der Fassung der Religionsunterrichtsgesetz-

Novelle 1962, BGBl. Nr. 243, bekanntgemacht.

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