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167_1963 AT

167. Verordnung: Bestimmung der Bergbauernbetriebe im Lande Vorarlberg.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 167. Verordnung: Bestimmung der Bergbauernbetriebe im Lande Vorarlberg.

Auf Grund des § 2 Abs. 2 des Landwirtschaftsgesetzes, BGBl. Nr. 155/1960, wird mit Zustimmung

der Hauptausschusses des Nationalrates verordnet

Im Lande Vorarlberg sind Bergbauernbetriebe die in der Anlage bezeichneten Betriebe.

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