167. Kundmachung: Abänderung der Satzung der Europäischen Kommission zur Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche.
Gesetzestext (1 Artikel)
Zufolge einer Mitteilung der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten
Nationen (FAO) ist die Satzung der Europäischen Kommission zur Bekämpfung der Maul- und
Klauenseuche, BGBl. Nr. 197/1957, gemäß ihrem Artikel XIV folgenden Abänderungen unterzogen
worden
Artikel XIII Absatz 1 dritter Satz erhält folgende neue Fassung
(Übersetzung)
„Das Budget für die Verwaltungstätigkeit
der Kommission
für die ersten fünf Jahre soll,
vorbehaltlich satzungsgemäßer
Abänderungen des Anhanges I,
die während dieses Zeitraumes
erfolgen, die Summe von
US-$ 50.000 zur Basis haben.
Zu dieser Summe kommen noch
alle Beiträge, welche die Mitglieder
nach dem untenstehenden
Absatz 2 leisten."
Anhang I
Dieser Anhang wurde durch die Senkung der Beiträge Griechenlands und Portugals von jeweils
US-$ 1500 auf jeweils US-$ 750 abgeändert.