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167_1959 AT

167. Kundmachung: Abänderung der Satzung der Europäischen Kommission zur Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 167. Kundmachung: Abänderung der Satzung der Europäischen Kommission zur Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche.

Zufolge einer Mitteilung der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten

Nationen (FAO) ist die Satzung der Europäischen Kommission zur Bekämpfung der Maul- und

Klauenseuche, BGBl. Nr. 197/1957, gemäß ihrem Artikel XIV folgenden Abänderungen unterzogen

worden

Artikel XIII Absatz 1 dritter Satz erhält folgende neue Fassung

(Übersetzung)

„Das Budget für die Verwaltungstätigkeit

der Kommission

für die ersten fünf Jahre soll,

vorbehaltlich satzungsgemäßer

Abänderungen des Anhanges I,

die während dieses Zeitraumes

erfolgen, die Summe von

US-$ 50.000 zur Basis haben.

Zu dieser Summe kommen noch

alle Beiträge, welche die Mitglieder

nach dem untenstehenden

Absatz 2 leisten."

Anhang I

Dieser Anhang wurde durch die Senkung der Beiträge Griechenlands und Portugals von jeweils

US-$ 1500 auf jeweils US-$ 750 abgeändert.

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