167_1956
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167. Kundmachung: Nichtanwendung des § 32 Abs. 3 des Markenschutzgesetzes im Verhältnis zu den Niederlanden.
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Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 167. Kundmachung: Nichtanwendung des § 32 Abs. 3 des Markenschutzgesetzes im Verhältnis zu den Niederlanden.
1956_167_0 167. Kundmachung: Nichtanwendung des § 32 Abs. 3 des Markenschutzgesetzes im Verhältnis zu den Niederlanden.
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Auf Grund des § 32 Abs. 4 des Markenschutzgesetzes
1953, BGBl. Nr. 38, wird kundgemacht,
daß in den Niederlanden der Schutz österreichischer
Marken vom Schutz in Österreich unabhängig
ist. Bei der Anmeldung einer Marke
in Österreich ist demnach, wenn die Marke für
ein Unternehmen bestimmt ist, das seinen Sitz
in den Niederlanden hat, ein Nachweis, daß die
Marke dort registriert ist, nicht zu erbringen.