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167_1956 AT

167. Kundmachung: Nichtanwendung des § 32 Abs. 3 des Markenschutzgesetzes im Verhältnis zu den Niederlanden.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 167. Kundmachung: Nichtanwendung des § 32 Abs. 3 des Markenschutzgesetzes im Verhältnis zu den Niederlanden.

Auf Grund des § 32 Abs. 4 des Markenschutzgesetzes

1953, BGBl. Nr. 38, wird kundgemacht,

daß in den Niederlanden der Schutz österreichischer

Marken vom Schutz in Österreich unabhängig

ist. Bei der Anmeldung einer Marke

in Österreich ist demnach, wenn die Marke für

ein Unternehmen bestimmt ist, das seinen Sitz

in den Niederlanden hat, ein Nachweis, daß die

Marke dort registriert ist, nicht zu erbringen.

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