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167_1951 AT

167. Bundesgesetz: Außerkraftsetzung des Artikels II des Bundesgesetzes über die Grundlagen des Personen-, Gepäck- und Expreßguttarifes der Österreichischen Bundesbahnen und der vom Bunde für eigene Rechnung betriebenen Privatbahnen.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 167. Bundesgesetz: Außerkraftsetzung des Artikels II des Bundesgesetzes über die Grundlagen des Personen-, Gepäck- und Expreßguttarifes der Österreichischen Bundesbahnen und der vom Bunde für eigene Rechnung betriebenen Privatbahnen.

Der Nationalrat hat beschlossen

§ 1. Der Artikel II des Bundesgesetzes vom

19. Mai 1949, BGBl. Nr. 139, womit die Grundlagen

des Personen-, Gepäck- und Expreßguttarifes

der Österreichischen Bundesbahnen und

der vom Bunde für eigene Rechnung betriebenen

Privatbahnen neu festgesetzt wurden, wird mit

Ablauf des 31. August 1951 außer Kraft gesetzt.

§ 2. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes

wird das Bundesministerium für Verkehr und

verstaatlichte Betriebe betraut.

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