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167_1947 AT

167. Verordnung: Bestimmung des Zeitpunktes des Außerkrafttretens der Bestimmungen des § 11, Abs. (1), des 2. Verstaatlichungsgesetzes.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 167. Verordnung: Bestimmung des Zeitpunktes des Außerkrafttretens der Bestimmungen des § 11, Abs. (1), des 2. Verstaatlichungsgesetzes.

Auf Grund des § 11, Albs. (2), und des § 14

des Bundesgesetzes vom 26. März 1947, B. G.Bl.

Nr. 81 (2. Verstaatlichungsgesetz), über die Verstaatlichung

der Elektrizitätswirtschaft, wird verordnet

Die Bestimmungen des § 11, Abs. (1), des

2. Verstaatlichungsgesetzes sind für die Wiener

Elektrizitätswerke am 12. Mai 1947 außer Kraft

getreten.

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