166_1994
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166. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die Registrierung von in den Weltraum gestarteten Gegenständen
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 166. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die Registrierung von in den Weltraum gestarteten Gegenständen
1994_166_0 166. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die Registrierung von in den Weltraum gestarteten Gegenständen
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Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten ihre Ratifikations- bzw. Beitrittsurkunden zum Übereinkommen über die Registrierung von in den Weltraum gestarteten Gegenständen (BGBl. Nr. 163/1980, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. Nr. 324/1985) hinterlegt
Staaten Datum der Hinterlegung der Ratifikations- bzw. Beitrittsurkunde
Argentinien 5. Mai 1993
Australien 11. März 1986
China 12. Dezember 1988
Pakistan 27. Februar 1986
Nachstehende Staaten haben erklärt, sich auch weiterhin an das Übereinkommen gebunden zu erachten
Staaten. mit Wirksamkeit vom
Antigua und Barbuda 13. Dezember 1988
Slowakei mit Wirksamkeit
vom 1. Jänner 1993
Tschechische Republik mit
Wirksamkeit vom 1. Jänner 1993.