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166_1994 AT

166. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die Registrierung von in den Weltraum gestarteten Gegenständen

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 166. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die Registrierung von in den Weltraum gestarteten Gegenständen

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten ihre Ratifikations- bzw. Beitrittsurkunden zum Übereinkommen über die Registrierung von in den Weltraum gestarteten Gegenständen (BGBl. Nr. 163/1980, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. Nr. 324/1985) hinterlegt

Staaten Datum der Hinterlegung der Ratifikations- bzw. Beitrittsurkunde

Argentinien 5. Mai 1993

Australien 11. März 1986

China 12. Dezember 1988

Pakistan 27. Februar 1986

Nachstehende Staaten haben erklärt, sich auch weiterhin an das Übereinkommen gebunden zu erachten

Staaten. mit Wirksamkeit vom

Antigua und Barbuda 13. Dezember 1988

Slowakei mit Wirksamkeit

vom 1. Jänner 1993

Tschechische Republik mit

Wirksamkeit vom 1. Jänner 1993.

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