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166_1988 AT

166. Vereinbarung zur Ergänzung des Vertrages zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über zoll- und paßrechtliche Fragen, die sich an der österreichisch-deutschen Grenze bei Grenzbauwerken ergeben

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 166. Vereinbarung zur Ergänzung des Vertrages zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über zoll- und paßrechtliche Fragen, die sich an der österreichisch-deutschen Grenze bei Grenzbauwerken ergeben

DER BOTSCHAFTER

DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND

Wien, den 10. März 1987

Herr Bundesminister,

ich beehre mich, Ihnen im Namen der Regierung

der Bundesrepublik Deutschland unter Bezugnahme

auf Artikel 1 Absatz 3 des Vertrags vom

31. Mai 1967 Kundgemacht in BGBl. Nr. 339/1970 in der Fassung des Vertrags vom

27. April 1983 zur Änderung des Vertrags vom

31. Mai 1967 zwischen der Bundesrepublik

Deutschland und der Republik Österreich über

zoll- und paßrechtliche Fragen, die sich an der

deutsch-österreichischen Grenze bei Grenzbauwerken

ergeben Kundgemacht in BGBl. Nr. 12/1985, folgende Vereinbarung vorzuschlagen

Das Verzeichnis der Staustufen (Abschnitt I der

Anlage I zum Vertrag) wird wie folgt ergänzt

„1 c. an der Saalach bei Ainring-Wals."

Falls sich die Österreichische Bundesregierung

mit diesem Vorschlag einverstanden erklärt,

schlage ich vor, daß diese Note und die entsprechende

Antwortnote Eurer Exzellenz eine Vereinbarung

zwischen unseren beiden Regierungen bilden,

die am ersten Tag des dritten Monats in Kraft

tritt, der auf jenen Monat folgt, in dem die Regierungen

einander mitgeteilt haben, daß die jeweiligen

innerstaatlichen Voraussetzungen für das

Inkrafttreten erfüllt sind.

Genehmigen Sie, Herr Bundesminister, die Versicherung

meiner ausgezeichneten Hochachtung.

Graf von Brühl m. p.

Seiner Exzellenz

dem Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten

der Republik Österreich

Herrn Dr. Alois Mock

Wien

DER BUNDESMINISTER

FÜR AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN

Wien, am 10. März 1987

Herr Botschafter!

Ich beehre mich, den Empfang Ihrer Note vom

10. März 1987 zu bestätigen, die folgenden Wortlaut

hat

„Ich beehre mich, (es folgt der weitere

Text der Note der Bundesrepublik Deutschland)

für das Inkrafttreten erfüllt sind."

Ich beehre mich, Ihnen mitzuteilen, daß die

Österreichische Bundesregierung damit einverstanden

ist, daß Ihre Note und diese Antwortnote eine

Vereinbarung unserer beiden Regierungen bilden,

die am ersten Tag des dritten Monats in Kraft tritt,

der auf jenen Monat folgt, in dem die Regierungen

einander mitgeteilt haben, daß die jeweiligen Voraussetzungen

für das Inkrafttreten erfüllt sind.

Empfangen Sie, Herr Botschafter, die Versicherung

meiner ausgezeichneten Hochachtung.

Mock m. p.

Seiner Exzellenz

Dietrich Graf von Brühl

Botschafter der Bundesrepublik

Deutschland

Wien

Die für das Inkrafttreten erforderlichen Mitteilungen

erfolgten am 25. Feber 1988; die Vereinbarung

tritt daher mit 1. Mai 1988 in Kraft.

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