166. Vereinbarung zur Ergänzung des Vertrages zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über zoll- und paßrechtliche Fragen, die sich an der österreichisch-deutschen Grenze bei Grenzbauwerken ergeben
Gesetzestext (1 Artikel)
DER BOTSCHAFTER
DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND
Wien, den 10. März 1987
Herr Bundesminister,
ich beehre mich, Ihnen im Namen der Regierung
der Bundesrepublik Deutschland unter Bezugnahme
auf Artikel 1 Absatz 3 des Vertrags vom
31. Mai 1967 Kundgemacht in BGBl. Nr. 339/1970 in der Fassung des Vertrags vom
27. April 1983 zur Änderung des Vertrags vom
31. Mai 1967 zwischen der Bundesrepublik
Deutschland und der Republik Österreich über
zoll- und paßrechtliche Fragen, die sich an der
deutsch-österreichischen Grenze bei Grenzbauwerken
ergeben Kundgemacht in BGBl. Nr. 12/1985, folgende Vereinbarung vorzuschlagen
Das Verzeichnis der Staustufen (Abschnitt I der
Anlage I zum Vertrag) wird wie folgt ergänzt
„1 c. an der Saalach bei Ainring-Wals."
Falls sich die Österreichische Bundesregierung
mit diesem Vorschlag einverstanden erklärt,
schlage ich vor, daß diese Note und die entsprechende
Antwortnote Eurer Exzellenz eine Vereinbarung
zwischen unseren beiden Regierungen bilden,
die am ersten Tag des dritten Monats in Kraft
tritt, der auf jenen Monat folgt, in dem die Regierungen
einander mitgeteilt haben, daß die jeweiligen
innerstaatlichen Voraussetzungen für das
Inkrafttreten erfüllt sind.
Genehmigen Sie, Herr Bundesminister, die Versicherung
meiner ausgezeichneten Hochachtung.
Graf von Brühl m. p.
Seiner Exzellenz
dem Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten
der Republik Österreich
Herrn Dr. Alois Mock
Wien
DER BUNDESMINISTER
FÜR AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN
Wien, am 10. März 1987
Herr Botschafter!
Ich beehre mich, den Empfang Ihrer Note vom
10. März 1987 zu bestätigen, die folgenden Wortlaut
hat
„Ich beehre mich, (es folgt der weitere
Text der Note der Bundesrepublik Deutschland)
für das Inkrafttreten erfüllt sind."
Ich beehre mich, Ihnen mitzuteilen, daß die
Österreichische Bundesregierung damit einverstanden
ist, daß Ihre Note und diese Antwortnote eine
Vereinbarung unserer beiden Regierungen bilden,
die am ersten Tag des dritten Monats in Kraft tritt,
der auf jenen Monat folgt, in dem die Regierungen
einander mitgeteilt haben, daß die jeweiligen Voraussetzungen
für das Inkrafttreten erfüllt sind.
Empfangen Sie, Herr Botschafter, die Versicherung
meiner ausgezeichneten Hochachtung.
Mock m. p.
Seiner Exzellenz
Dietrich Graf von Brühl
Botschafter der Bundesrepublik
Deutschland
Wien
Die für das Inkrafttreten erforderlichen Mitteilungen
erfolgten am 25. Feber 1988; die Vereinbarung
tritt daher mit 1. Mai 1988 in Kraft.