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166_1987 AT

166. Verordnung: Ergänzung der Verordnung über die Ermächtigung von Grenzkontrollstellen zur Ausstellung von Dokumenten, die österreichischen Staatsbürgern die Ausreise in grenznahe Gebiete von Nachbarstaaten der Republik Österreich und die Wiedereinreise aus diesen erleichtern

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 166. Verordnung: Ergänzung der Verordnung über die Ermächtigung von Grenzkontrollstellen zur Ausstellung von Dokumenten, die österreichischen Staatsbürgern die Ausreise in grenznahe Gebiete von Nachbarstaaten der Republik Österreich und die Wiedereinreise aus diesen erleichtern

Auf Grund des § 36 Abs. 2 des Paßgesetzes 1969,

BGBl. Nr. 422, in der Fassung der BGBl. Nr. 510/

1974, Nr. 335/1979 und Nr. 135/1986 wird verordnet

Die Verordnung des Bundesministers für Inneres

vom 12. November 1971, BGBl. Nr. 425, über die

Ermächtigung von Grenzkontrollstellen zur Ausstellung

von Dokumenten, die österreichischen

Staatsbürgern die Ausreise in grenznahe Gebiete

von Nachbarstaaten der Republik Österreich und

die Wiedereinreise aus diesen erleichtern, ergänzt

durch die Verordnungen des Bundesministers für

Inneres vom 15. Jänner 1974, BGBl. Nr. 105, vom

17. Juli 1978, BGBl. Nr. 381, vom 18. Feber 1980,

BGBl. Nr. 92, vom 13. Oktober 1980, BGBl.

Nr. 452, und vom 21. April 1983, BGBl. Nr. 265,

wird neuerlich wie folgt ergänzt

Der Ziffer 1 sind folgende Grenzkontrollstellen

anzufügen

St. Anna Gruisla

Pölten Goritz

Weitersfeld Ehrenhausen

Berghausen Sulztal

Großwalz Schloßberg

Arnfels Oberhaag

Soboth Laaken

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