166_1981
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166. Verordnung: Festsetzung von Kontingenten für die Beschäftigung von Ausländern
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 166. Verordnung: Festsetzung von Kontingenten für die Beschäftigung von Ausländern
1981_166_0 166. Verordnung: Festsetzung von Kontingenten für die Beschäftigung von Ausländern
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Auf Grund des § 12 Abs. 1 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes
— AuslBG, BGBl. Nr. 218/
1975, wird verordnet
§ 1. Für die sich aus der Anlage ergebenden
fachlichen und örtlichen Bereiche werden Kontingente
für die Beschäftigung von Ausländern im
Sinne des § 2 Abs. 2 AusliBG festgesetzt.
§ 2. Die für den Bereich der Bundesinnung
Druck festgesetzte Bundesreserve, die nach Bedarf
freigegeben wird, ergibt sich aus der in der
Anfege den Kontingentzahlen beigefügten Zahl
in Klammer.
§ 3. Die Laufzeit der einzelnen Kontingente
erstreckt sich vom 1. Jänner bis 31. Dezember
1981.