166_1972
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166. Bundesgesetz: Änderung des Bundesgesetzes über die Gewährung einer Sonderunterstützung an im Kohlenbergbau beschäftigte Personen im Falle ihrer Arbeitslosigkeit
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 166. Bundesgesetz: Änderung des Bundesgesetzes über die Gewährung einer Sonderunterstützung an im Kohlenbergbau beschäftigte Personen im Falle ihrer Arbeitslosigkeit
1972_166_0 166. Bundesgesetz: Änderung des Bundesgesetzes über die Gewährung einer Sonderunterstützung an im Kohlenbergbau beschäftigte Personen im Falle ihrer Arbeitslosigkeit
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Der Nationalrat hat beschlossen
Artikel I
Das Bundesgesetz vom 10. März 1967, BGBl.
Nr. 117, über die Gewährung einer Sonderunterstützung
an im Kohlenbergbau beschäftigte Personen
im Falle ihrer Arbeitslosigkeit in der Fassung
der Bundesgesetze BGBl. Nr. 262/1967 und
238/1969 wird wie folgt geändert
Im Abs. 1 des § 14 sind die Worte „31. März
1972" durch die Worte „31. März 1977" zu
ersetzen.
Artikel II
Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. April 1972
in Kraft.
Artikel III
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist
der Bundesminister für soziale Verwaltung betraut.