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166_1972 AT

166. Bundesgesetz: Änderung des Bundesgesetzes über die Gewährung einer Sonderunterstützung an im Kohlenbergbau beschäftigte Personen im Falle ihrer Arbeitslosigkeit

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 166. Bundesgesetz: Änderung des Bundesgesetzes über die Gewährung einer Sonderunterstützung an im Kohlenbergbau beschäftigte Personen im Falle ihrer Arbeitslosigkeit

Der Nationalrat hat beschlossen

Artikel I

Das Bundesgesetz vom 10. März 1967, BGBl.

Nr. 117, über die Gewährung einer Sonderunterstützung

an im Kohlenbergbau beschäftigte Personen

im Falle ihrer Arbeitslosigkeit in der Fassung

der Bundesgesetze BGBl. Nr. 262/1967 und

238/1969 wird wie folgt geändert

Im Abs. 1 des § 14 sind die Worte „31. März

1972" durch die Worte „31. März 1977" zu

ersetzen.

Artikel II

Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. April 1972

in Kraft.

Artikel III

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist

der Bundesminister für soziale Verwaltung betraut.

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