166. Kundmachung: Beitritt Nigerias zum Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche
Gesetzestext (1 Artikel)
Nach Mitteilung des Generalsekretariates der
Vereinten Nationen ist Nigeria am 17. März
1970 dem Übereinkommen über die Anerkennung
und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche
(BGBl. Nr. 200/1961, letzte Kundmachung
betreffend den Geltungsbereich BGBl.
Nr. 188/1969) beigetreten.
Die Beitrittsurkunde enthält folgende Erklärung
„Gemäß Artikel I Absatz 3 des Übereinkommens
erklärt die Bundesmilitärregierung der
Bundesrepublik Nigeria, daß sie das Übereinkommen
auf der Grundlage der Gegenseitigkeit
nur auf die Anerkennung und Vollstreckung
solcher Schiedssprüche, die in dem Hoheitsgebiet
eines Vertragsstaates dieses Übereinkommens ergangen
sind, und auf Streitigkeiten aus solchen
Rechtsverhältnissen, sei es vertraglicher oder
nichtvertraglicher Art, die nach den Gesetzen der
Bundesrepublik Nigeria als Handelssachen angesehen
werden, anwenden wird."