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166_1968 AT

166. Verordnung: Umlegung von Teilen der Kamptal Straße im Bereich der Gemeinden Zitternberg, Buchberg am Kamp und Plank am Kamp auf die neu hergestellten Straßenteilstücke und Auflassung der bisherigen Straßenteilstücke als Bundesstraße

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 166. Verordnung: Umlegung von Teilen der Kamptal Straße im Bereich der Gemeinden Zitternberg, Buchberg am Kamp und Plank am Kamp auf die neu hergestellten Straßenteilstücke und Auflassung der bisherigen Straßenteilstücke als Bundesstraße

Auf Grund des § 2 Abs. 2 des Bundesstraßengesetzes,

BGBl. Nr. 59/1948, wird verordnet

Die Straßenteilstücke der Kamptal Straße im

Bereich der Gemeinden Zitternberg, Buchberg

am Kamp und Plank am Kamp von

km 11,350 (alt) bis km 11,570 (alt),

km 12,560 (alt) bis km 12,660 (alt),

km 12,770 (alt) bis km 13,800 (alt),

km 16,000 (alt) bis km 16,620 (alt)

werden auf die neu hergestellten Straßenteilstücke

umgelegt und die bisherigen Straßenteilstücke als

Bundesstraße aufgelassen.

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