166_1968
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166. Verordnung: Umlegung von Teilen der Kamptal Straße im Bereich der Gemeinden Zitternberg, Buchberg am Kamp und Plank am Kamp auf die neu hergestellten Straßenteilstücke und Auflassung der bisherigen Straßenteilstücke als Bundesstraße
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 166. Verordnung: Umlegung von Teilen der Kamptal Straße im Bereich der Gemeinden Zitternberg, Buchberg am Kamp und Plank am Kamp auf die neu hergestellten Straßenteilstücke und Auflassung der bisherigen Straßenteilstücke als Bundesstraße
1968_166_0 166. Verordnung: Umlegung von Teilen der Kamptal Straße im Bereich der Gemeinden Zitternberg, Buchberg am Kamp und Plank am Kamp auf die neu hergestellten Straßenteilstücke und Auflassung der bisherigen Straßenteilstücke als Bundesstraße
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Auf Grund des § 2 Abs. 2 des Bundesstraßengesetzes,
BGBl. Nr. 59/1948, wird verordnet
Die Straßenteilstücke der Kamptal Straße im
Bereich der Gemeinden Zitternberg, Buchberg
am Kamp und Plank am Kamp von
km 11,350 (alt) bis km 11,570 (alt),
km 12,560 (alt) bis km 12,660 (alt),
km 12,770 (alt) bis km 13,800 (alt),
km 16,000 (alt) bis km 16,620 (alt)
werden auf die neu hergestellten Straßenteilstücke
umgelegt und die bisherigen Straßenteilstücke als
Bundesstraße aufgelassen.