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166_1964 AT

166. Verordnung: Erlassung des Lehrplanes der Bildungsanstalt für Arbeitslehrerinnen; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht an dieser Schule.

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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 166. Verordnung: Erlassung des Lehrplanes der Bildungsanstalt für Arbeitslehrerinnen; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht an dieser Schule.

Artikel I.

Auf Grund des Schulorganisationsgesetzes,

BGBl. Nr. 242/1962, insbesondere dessen §§ 6

und 88, wird verordnet

(1) Der in der Anlage enthaltene Lehrplan der

Bildungsanstalt für Arbeitslehrerinnen (mit Ausnahme

der darin unter III. wiedergegebenen

Lehrpläne für den Religionsunterricht) wird bezüglich

der 1. und 2. Klasse mit 1. September

1964, bezüglich der 3. Klasse mit 1. September

1965 und bezüglich der 4. Klasse mit 1. September

1966 in Kraft gesetzt.

(2) Der mit Verordnung des Bundesministeriums

für Unterricht vom 4. Juni 1963, BGBl.

Nr. 136, erlassene Lehrplan tritt am 31. August

1964 außer Kraft.

Artikel II.

Bekanntmachung.

Die unter III. der Anlage wiedergegebenen

Lehrpläne für den Religionsunterricht wurden

von den betreffenden Kirchen und Religionsgesellschaften

erlassen und werden hiemit gemäß

§ 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes, BGBl.

Nr. 190/1949, in der Fassung der Religionsunterrichtgesetz-

Novelle 1962, BGBl. Nr. 243, bekanntgemacht.

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