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166_1963 AT

166. Verordnung: Bestimmung der Bergbauernbetriebe im Lande Tirol.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 166. Verordnung: Bestimmung der Bergbauernbetriebe im Lande Tirol.

Auf Grund des § 2 Abs. 2 des Landwirtschaftsgesetzes, BGBl. Nr. 155/1960, wird mit Zustimmung

des Hauptausschusses des Nationalrates verordnet

Im Lande Tirol sind Bergbauernbetriebe die in der Anlage bezeichneten Betriebe.

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