166_1955
AT
166. Verordnung: 3. Durchführungsverordnung zum Ersten Verstaatlichungs-Entschädigungsgesetz.
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 166. Verordnung: 3. Durchführungsverordnung zum Ersten Verstaatlichungs-Entschädigungsgesetz.
1955_166_0 166. Verordnung: 3. Durchführungsverordnung zum Ersten Verstaatlichungs-Entschädigungsgesetz.
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Auf Grund des § 10 Abs. 2 des Ersten
Verstaatlichungs-Entschädigungsgesetzes, BGBl.
Nr. 189/1954, wird im Einvernehmen mit dem
Bundesministerium für Verkehr und verstaatlichte
Betriebe und nach Anhörung des entschädigungspflichtigen
Bundeslandes Oberösterreich
verordnet
Die Höhe der Grundentschädigung nach § 10
Abs. 1 des Ersten Verstaatlichungs-Entschädigungsgesetzes,
BGBl. Nr. 189/1954, wird für die
zugunsten des Bundeslandes Oberösterreich verstaatlichten
Anteilsrechte an der Oberösterreichischen
Kraftwerke Aktiengesellschaft, Linz, mit
dem Viereinhalbfachen des Nennwertes, auf den
die verstaatlichten Anteilsrechte am 10. Mai 1947
gelautet haben, in Schillingen festgesetzt.