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166_1955 AT

166. Verordnung: 3. Durchführungsverordnung zum Ersten Verstaatlichungs-Entschädigungsgesetz.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 166. Verordnung: 3. Durchführungsverordnung zum Ersten Verstaatlichungs-Entschädigungsgesetz.

Auf Grund des § 10 Abs. 2 des Ersten

Verstaatlichungs-Entschädigungsgesetzes, BGBl.

Nr. 189/1954, wird im Einvernehmen mit dem

Bundesministerium für Verkehr und verstaatlichte

Betriebe und nach Anhörung des entschädigungspflichtigen

Bundeslandes Oberösterreich

verordnet

Die Höhe der Grundentschädigung nach § 10

Abs. 1 des Ersten Verstaatlichungs-Entschädigungsgesetzes,

BGBl. Nr. 189/1954, wird für die

zugunsten des Bundeslandes Oberösterreich verstaatlichten

Anteilsrechte an der Oberösterreichischen

Kraftwerke Aktiengesellschaft, Linz, mit

dem Viereinhalbfachen des Nennwertes, auf den

die verstaatlichten Anteilsrechte am 10. Mai 1947

gelautet haben, in Schillingen festgesetzt.

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