166_1953
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166. Kundmachung: Ratifikation des internationalen Übereinkommens zur Unterdrückung des unerlaubten Handels mit Suchtgiften durch die Schweiz.
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 166. Kundmachung: Ratifikation des internationalen Übereinkommens zur Unterdrückung des unerlaubten Handels mit Suchtgiften durch die Schweiz.
1953_166_0 166. Kundmachung: Ratifikation des internationalen Übereinkommens zur Unterdrückung des unerlaubten Handels mit Suchtgiften durch die Schweiz.
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Nach einer Mitteilung des Generalsekretärs der
Vereinten Nationen hat die Schweiz das internationale
Übereinkommen zur Unterdrückung
des unerlaubten Handels mit Suchtgiften (mit
Protokoll), unterzeichnet in Genf, am 26. Juni
1936, in der am 11. Dezember 1946 in Lake
Success unterzeichneten Fassung, ratifiziert. Gemäß
Art. 23 des Übereinkommens ist dasselbe
für die Schweiz am 31. März 1953 in Kraft getreten.