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166_1953 AT

166. Kundmachung: Ratifikation des internationalen Übereinkommens zur Unterdrückung des unerlaubten Handels mit Suchtgiften durch die Schweiz.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 166. Kundmachung: Ratifikation des internationalen Übereinkommens zur Unterdrückung des unerlaubten Handels mit Suchtgiften durch die Schweiz.

Nach einer Mitteilung des Generalsekretärs der

Vereinten Nationen hat die Schweiz das internationale

Übereinkommen zur Unterdrückung

des unerlaubten Handels mit Suchtgiften (mit

Protokoll), unterzeichnet in Genf, am 26. Juni

1936, in der am 11. Dezember 1946 in Lake

Success unterzeichneten Fassung, ratifiziert. Gemäß

Art. 23 des Übereinkommens ist dasselbe

für die Schweiz am 31. März 1953 in Kraft getreten.

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