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165_1983 AT

165. Bundesgesetz: Änderung des Bundesgesetzes über die Studienrichtung Medizin

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 165. Bundesgesetz: Änderung des Bundesgesetzes über die Studienrichtung Medizin

Der Nationalrat hat beschlossen

Artikel I

Das Bundesgesetz über die Studienrichtung

Medizin, BGBl. Nr. 123/1973, in der Fassung der

Bundesgesetze BGBl. Nr. 224/1980 und 129/1981

wird wie folgt geändert

1. § 5 Abs. 3 ist folgender Satz anzufügen

„Das zuständige Universitätsorgan kann Ausnahmen

von der hier vorgesehenen Abfolge der Teilprüfungen

des ersten Rigorosums bewilligen, wenn

durch deren Einhaltung eine Studienverzögerung

eintreten würde."

2. § 5 Abs. 5 hat zu entfallen.

Artikel II

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist

der Bundesminister für Wissenschaft und Forschung

betraut.

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