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165_1981 AT

165. Verordnung: Sperrgebiet Kaltwasser

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 165. Verordnung: Sperrgebiet Kaltwasser

Auf Grund des § 1 des Bundesgesetzes vom

10. Juli 1963, BGBl. Nr. 204, über militärische

Sperrgebiete wird im Einvernehmen mit dem

Bundesminister für Inneres verordnet

§ 1. Der Teil des Munitionslagers Kaltwasser,

der in der Anlage zu dieser Verordnung (Plan

im Maßstab 1 :2000) durch rote Umrandung

gekennzeichnet ist, wird zum Sperrgebiet erklärt.

§ 2. Diese Verordnung tritt mit 1. Mai 1981

in Kraft.

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