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165_1974 AT

165. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Ermächtigung der Zollämter zur Erteilung von Einfuhrbewilligungen in vereinfachter Form

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 165. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Ermächtigung der Zollämter zur Erteilung von Einfuhrbewilligungen in vereinfachter Form

Auf Grund des § 7 Abs. 2 des Außenhandelsgesetzes

1968, BGBl Nr. 314, in der Fassung des

Bundesgesetzes BGBl. Nr. 469/1971 wird im Einvernehmen

mit dem Bundesminister für Finanzen,

soweit es sich um Waren der Anlage B 2

des Außenhandelsgesetzes 1968 handelt, auch im

Einvernehmen mit dem Bundesminister für

Land- und Forstwirtschaft, verordnet

Artikel I

Die Verordnung des Bundesministeriums für

Handel, Gewerbe und Industrie vom 9. Dezember

1968, BGBl. Nr. 436, über die Ermächtigung

der Zollämter zur Erteilung von Einfuhrbewilligungen

in vereinfachter Form in der Fassung

der Verordnungen BGBl. Nr. 232/1969, BGBl.

Nr. 341/1969, BGBl. Nr. 379/1970, BGBl.

Nr. 497/1971, BGBl. Nr. 96/1972, BGBl.

Nr. 362/1972, BGBl. Nr. 149/1973, BGBl.

Nr. 287/1973 und BGBl. Nr. 482/1973 wird wie

folgt geändert

1. In den Anlagen I und II werden folgende

Änderungen vorgenommen

a) nach „Australien (einschließlich Tasmanien)"

wird eingefügt: „Bahamas",

b) unter den abhängigen Gebieten des Vereinigten

Königreichs von Großbritannien und

Nordirland wird unter lit. b gestrichen

„Bahamas".

2. In der Warenliste wird folgende Änderung

vorgenommen

Artikel II

Diese Verordnung tritt mit 1. April 1974 in

Kraft.

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