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165_1963 AT

165. Verordnung: Bestimmung der Bergbauernbetriebe im Lande Salzburg.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 165. Verordnung: Bestimmung der Bergbauernbetriebe im Lande Salzburg.

Auf Grund des § 2 Abs. 2 des Landwirtschaftsgesetzes, BGBl. Nr. 155/1960, wird mit Zustimmung

des Hauptausschusses des Nationalrates verordnet

Im Lande Salzburg sind Bergbauernbetriebe die in der Anlage bezeichneten Betriebe.

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