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165_1958 AT

165. Kundmachung: Annahme beziehungsweise Unterzeichnung des Protokolls zur Abänderung des in Genf unterzeichneten Internationalen Abkommens über Wirtschaftsstatistik durch weitere Staaten.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 165. Kundmachung: Annahme beziehungsweise Unterzeichnung des Protokolls zur Abänderung des in Genf unterzeichneten Internationalen Abkommens über Wirtschaftsstatistik durch weitere Staaten.

Bis zum 1. Juni 1958 haben folgende weitere

Staaten das Protokoll zur Abänderung des in

Genf am 14. Dezember 1928 unterzeichneten

Internationalen Abkommens über Wirtschaftsstatistik,

BGBl. Nr. 10/1950, unterzeichnet, beziehungsweise

angenommen

Belgien, Griechenland, Irland, Israel, Japan,

Luxemburg, Niederlande und Pakistan.

Die Regierung von Ghana hat die Erklärung

abgegeben, alle Rechte und Verpflichtungen, die

sich aus der seinerzeit vom Vereinigten Königreich

von Großbritannien und Nordirland bekanntgegebenen

Ausdehnung des Geltungsbereiches

des vorliegenden Abkommens auf die ehemalige

Goldküste ergeben, zu übernehmen.

Die Regierung des Vereinigten Königreiches

von Großbritannien und Nordirland hat die

Ausdehnung des Geltungsbereiches des vorliegenden

Abkommens auf das Gebiet von Südrhodesien

bekanntgegeben.

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