165. Kundmachung: Annahme beziehungsweise Unterzeichnung des Protokolls zur Abänderung des in Genf unterzeichneten Internationalen Abkommens über Wirtschaftsstatistik durch weitere Staaten.
Gesetzestext (1 Artikel)
Bis zum 1. Juni 1958 haben folgende weitere
Staaten das Protokoll zur Abänderung des in
Genf am 14. Dezember 1928 unterzeichneten
Internationalen Abkommens über Wirtschaftsstatistik,
BGBl. Nr. 10/1950, unterzeichnet, beziehungsweise
angenommen
Belgien, Griechenland, Irland, Israel, Japan,
Luxemburg, Niederlande und Pakistan.
Die Regierung von Ghana hat die Erklärung
abgegeben, alle Rechte und Verpflichtungen, die
sich aus der seinerzeit vom Vereinigten Königreich
von Großbritannien und Nordirland bekanntgegebenen
Ausdehnung des Geltungsbereiches
des vorliegenden Abkommens auf die ehemalige
Goldküste ergeben, zu übernehmen.
Die Regierung des Vereinigten Königreiches
von Großbritannien und Nordirland hat die
Ausdehnung des Geltungsbereiches des vorliegenden
Abkommens auf das Gebiet von Südrhodesien
bekanntgegeben.