164_1992
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164. Kundmachung: Geltungsbereich des Zusatzprotokolls zum Europäischen Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 164. Kundmachung: Geltungsbereich des Zusatzprotokolls zum Europäischen Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen
1992_164_0 164. Kundmachung: Geltungsbereich des Zusatzprotokolls zum Europäischen Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen
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Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarats hat das Vereinigte Königreich am 29. August 1991 seine Ratifikationsurkunde zum Zusatzprotokoll zum Europäischen Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen (BGBl. Nr. 296/1983, letzte Kundmachung des Geltungsbereiches BGBl. Nr. 375/1991) hinterlegt.
Das Vereinigte Königreich hat anläßlich der Hinterlegung seiner Ratifikationsurkunde folgende Erklärung abgegeben
Gemäß Art. 8 Abs. 2 behält sich das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland das Recht vor, Kapitel I und II nicht anzunehmen.