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164_1990 AT

164. Vereinbarung zwischen dem Verkehrsminister der Bundesrepublik Deutschland und dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich nach Rn. 2010 und 10 602 des ADR über die Beförderung von tert. Butylperoxyneodecanoat mit mindestens 25% Lösemitteln

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 164. Vereinbarung zwischen dem Verkehrsminister der Bundesrepublik Deutschland und dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich nach Rn. 2010 und 10 602 des ADR über die Beförderung von tert. Butylperoxyneodecanoat mit mindestens 25% Lösemitteln

(Übersetzung)

(1) Abweichend von Vorschriften der Rn. 2550

und 2551 der Anlage A des ADR darf tert.

Butylperoxyneodecanoat mit mindestens 25% Lösemitteln,

in Versandstücken verpackt, im internationalen

Straßenverkehr unter folgenden Bedingungen

befördert werden

1. Die Vorschriften für Acetylcyclohexansulfonylperoxid

in einer Lösung mit mindestens

80% Lösemitteln der Klasse 5.2, Gruppe E,

Ziffer 46 b), des ADR gelten entsprechend.

2. Eine Verpackungseinheit darf nicht mehr als

25 kg des Stoffes enthalten.

3. Die Temperatur des Stoffes darf während der

Beförderung höchstens —5° C betragen.

(2) Abweichend von den Vorschriften der

Rn. 52 401 der Anlage B des ADR darf der Stoff

— in einer Beförderungseinheit, die über eine

doppelte Kältemaschine verfügen muß, bis zu

einem Gesamtgewicht von höchstens

10000 kg oder

— aufgeteilt in zwei Einheiten bis zu einem

Gesamtgewicht von höchstens 5000 kg je

Einheit, von denen jede einzelne mit einer

unabhängigen Kältemaschine versehen sein

muß,

befördert werden.

(3) Der Absender hat im Beförderungspapier

zusätzlich zu den vorgeschriebenen Angaben zu

vermerken: „Beförderung vereinbart nach Rn. 2010

und 10 602 des ADR".

(4) Die Vereinbarung gilt im Verkehr zwischen

der Bundesrepublik Deutschland und bis auf

Widerruf durch eine der Vertragsparteien.

Wien, den 27. Februar 1990

Für den Bundesminister für öffentliche Wirtschaft

und Verkehr der Republik Österreich

Kafka

Bonn, den 15. Dezember 1989

Die für das ADR zuständige Behörde der

Bundesrepublik Deutschland

Der Bundesminister für Verkehr

Im Auftrag

Bredemeier

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