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164_1980 AT

164. Verordnung: Änderung der Verordnung betreffend Meldung der Lagerstände und Umsätze von bestimmten Futtermitteln

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 164. Verordnung: Änderung der Verordnung betreffend Meldung der Lagerstände und Umsätze von bestimmten Futtermitteln

Auf Grund des § 34 Abs. 1 lit. c und d, Albs. 2

und 3 des Marktordnungsgesetzes 1967, BGBl.

Nr. 36/1968, wird verordnet

Artikel I

Die Verordnung des Bundesministers für Land-

und Forstwirtschaft vom 22. Juni 1971, BGBl.

Nr. 227, wird wie folgt geändert

1. § 1 hat zu lauten

„Diese Verordnung findet auf folgende Waren

in- und ausländischer Herkunft Anwendung

Weizen und Mengkorn, sofern diese Waren für

Futterzwecke bestimmt sind; Roggen, sofern er

für Futterzwecke bestimmt ist; Futtergerste;

Futterhafer; Futtermais; Kleie; Futtermehle."

2. Die Anlage ist durch die Anlage dieser Verordnung

zu ersetzen.

Artikel II

Diese Verordnung tritt mit 1. Mai 1980 in

Kraft.

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