164_1980
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164. Verordnung: Änderung der Verordnung betreffend Meldung der Lagerstände und Umsätze von bestimmten Futtermitteln
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 164. Verordnung: Änderung der Verordnung betreffend Meldung der Lagerstände und Umsätze von bestimmten Futtermitteln
1980_164_0 164. Verordnung: Änderung der Verordnung betreffend Meldung der Lagerstände und Umsätze von bestimmten Futtermitteln
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Auf Grund des § 34 Abs. 1 lit. c und d, Albs. 2
und 3 des Marktordnungsgesetzes 1967, BGBl.
Nr. 36/1968, wird verordnet
Artikel I
Die Verordnung des Bundesministers für Land-
und Forstwirtschaft vom 22. Juni 1971, BGBl.
Nr. 227, wird wie folgt geändert
1. § 1 hat zu lauten
„Diese Verordnung findet auf folgende Waren
in- und ausländischer Herkunft Anwendung
Weizen und Mengkorn, sofern diese Waren für
Futterzwecke bestimmt sind; Roggen, sofern er
für Futterzwecke bestimmt ist; Futtergerste;
Futterhafer; Futtermais; Kleie; Futtermehle."
2. Die Anlage ist durch die Anlage dieser Verordnung
zu ersetzen.
Artikel II
Diese Verordnung tritt mit 1. Mai 1980 in
Kraft.