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164_1973 AT

164. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 166 Paß Gschütt Straße im Bereich der Gemeinde Bad Goisern

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 164. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 166 Paß Gschütt Straße im Bereich der Gemeinde Bad Goisern

Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes

1971, BGBl. Nr. 286, wird verordnet

Der Straßenverlauf der B 166 Paß Gschütt

Straße wird im Bereich der Gemeinde Bad Goisern

wie folgt bestimmt

Die neu herzustellende Straßentrasse zweigt bei

Bau-km 46,800 (alt km 47,05) von der bestehen-

den Trasse nach links ab und führt westlich der

Ortschaften Steeg und Au bis zur Wiedereinbindung

in die bestehende Trasse bei Bau-km 49,824

(alt km 50,04).

Im einzelnen ist der Verlauf der Straßentrasse

aus den beim Bundesministerium für Bauten und

Technik, beim Amt der Oberösterreichischen Landesregierung

und bei der Gemeinde Bad Goisern

aufliegenden Planunterlagen (Katastermaßstab

1 : 2880) zu ersehen.

§ 15 BStG 1971 findet auf die vorangeführten

Straßenteile Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes

sind den aufliegenden Planunterlagen

zu entnehmen.

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