164. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 166 Paß Gschütt Straße im Bereich der Gemeinde Bad Goisern
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes
1971, BGBl. Nr. 286, wird verordnet
Der Straßenverlauf der B 166 Paß Gschütt
Straße wird im Bereich der Gemeinde Bad Goisern
wie folgt bestimmt
Die neu herzustellende Straßentrasse zweigt bei
Bau-km 46,800 (alt km 47,05) von der bestehen-
den Trasse nach links ab und führt westlich der
Ortschaften Steeg und Au bis zur Wiedereinbindung
in die bestehende Trasse bei Bau-km 49,824
(alt km 50,04).
Im einzelnen ist der Verlauf der Straßentrasse
aus den beim Bundesministerium für Bauten und
Technik, beim Amt der Oberösterreichischen Landesregierung
und bei der Gemeinde Bad Goisern
aufliegenden Planunterlagen (Katastermaßstab
1 : 2880) zu ersehen.
§ 15 BStG 1971 findet auf die vorangeführten
Straßenteile Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes
sind den aufliegenden Planunterlagen
zu entnehmen.