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164_1966 AT

164. Kundmachung: Beitritt der Tschechoslowakei zum Übereinkommen betreffend das Verfahren in bürgerlichen Rechtssachen

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 164. Kundmachung: Beitritt der Tschechoslowakei zum Übereinkommen betreffend das Verfahren in bürgerlichen Rechtssachen

Nach Mitteilung der Königlich Niederländischen

Botschaft in Wien ist die Tschechoslowakei

dem Übereinkommen betreffend das Verfahren

in bürgerlichen Rechtssachen (BGBl. Nr. 91/1957,

letzte Kundmachung betreffend den Geltungsbereich

BGBl. Nr. 28/1966) beigetreten.

Das Übereinkommen tritt für die Tschechoslowakei

am 11. August 1966 in Kraft.

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