164_1966
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164. Kundmachung: Beitritt der Tschechoslowakei zum Übereinkommen betreffend das Verfahren in bürgerlichen Rechtssachen
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 164. Kundmachung: Beitritt der Tschechoslowakei zum Übereinkommen betreffend das Verfahren in bürgerlichen Rechtssachen
1966_164_0 164. Kundmachung: Beitritt der Tschechoslowakei zum Übereinkommen betreffend das Verfahren in bürgerlichen Rechtssachen
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Nach Mitteilung der Königlich Niederländischen
Botschaft in Wien ist die Tschechoslowakei
dem Übereinkommen betreffend das Verfahren
in bürgerlichen Rechtssachen (BGBl. Nr. 91/1957,
letzte Kundmachung betreffend den Geltungsbereich
BGBl. Nr. 28/1966) beigetreten.
Das Übereinkommen tritt für die Tschechoslowakei
am 11. August 1966 in Kraft.