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163_1995 AT

163. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Bundeshöchstzahl 1995

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 163. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Bundeshöchstzahl 1995

Auf Grund des § 12a des Ausländerbeschäftigungsgesetzes, BGBl. Nr. 218/1975, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr 450/1994, wird verordnet

Die Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Soziales über die Bundeshöchstzahl 1995, BGBl. Nr 944/1994, wird wie folgt geändert

Der Punkt am Ende der Verordnung entfällt; folgender Halbsatz wird angefügt

„oder gemäß einer Verordnung auf Grund des § 7 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes, BGBl. Nr 466/ 1992 idF BGBl. Nr. 505/1994, beschäftigt werden."

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