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163_1970 AT

163. Kundmachung: Zeitpunkt einer Arbeitszeitverkürzung für den überwiegenden Teil der Arbeitnehmer in öffentlichen Heil- und Pflegeanstalten (Krankenanstalten) der Gebietskörperschaften

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 163. Kundmachung: Zeitpunkt einer Arbeitszeitverkürzung für den überwiegenden Teil der Arbeitnehmer in öffentlichen Heil- und Pflegeanstalten (Krankenanstalten) der Gebietskörperschaften

Gemäß § 33 Abs. 3 des Arbeitszeitgesetzes,

BGBl. Nr. 461/1969, wird kundgemacht

Der Zeitpunkt, in dem für den überwiegenden

Teil der Arbeitnehmer in öffentlichen Heil- und

Pflegeanstalten (Krankenanstalten) der Gebietskörperschaften

eine Arbeitszeitverkürzung erfolgte,

ist der 5. Jänner 1970.

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