163_1970
AT
163. Kundmachung: Zeitpunkt einer Arbeitszeitverkürzung für den überwiegenden Teil der Arbeitnehmer in öffentlichen Heil- und Pflegeanstalten (Krankenanstalten) der Gebietskörperschaften
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 163. Kundmachung: Zeitpunkt einer Arbeitszeitverkürzung für den überwiegenden Teil der Arbeitnehmer in öffentlichen Heil- und Pflegeanstalten (Krankenanstalten) der Gebietskörperschaften
1970_163_0 163. Kundmachung: Zeitpunkt einer Arbeitszeitverkürzung für den überwiegenden Teil der Arbeitnehmer in öffentlichen Heil- und Pflegeanstalten (Krankenanstalten) der Gebietskörperschaften
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Gemäß § 33 Abs. 3 des Arbeitszeitgesetzes,
BGBl. Nr. 461/1969, wird kundgemacht
Der Zeitpunkt, in dem für den überwiegenden
Teil der Arbeitnehmer in öffentlichen Heil- und
Pflegeanstalten (Krankenanstalten) der Gebietskörperschaften
eine Arbeitszeitverkürzung erfolgte,
ist der 5. Jänner 1970.