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163_1968 AT

163. Kundmachung: Aufhebung von Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung 1960 durch den Verfassungsgerichtshof

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 163. Kundmachung: Aufhebung von Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung 1960 durch den Verfassungsgerichtshof

Gemäß Art. 140 Abs. 3 des Bundes-Verfassungsgesetzes

in der Fassung von 1929 und gemäß

den Bestimmungen der §§ 64 und 65 des Verfassungsgerichtshofgesetzes

1953, BGBl. Nr. 85,

wird kundgemacht

(1) Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis

vom 22. März 1968, G 7/67, V 7/67,

den ersten Halbsatz des § 94 Abs. 3 der Straßenverkehrsordnung

1960, BGBl. Nr. 159, als verfassungswidrig

aufgehoben.

(2) Frühere gesetzliche Vorschriften treten

nicht wieder in Kraft.

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