Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
163_1966 AT

163. Bundesgesetz: Abänderung des Staatsbürgerschaftsgesetzes 1965

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 163. Bundesgesetz: Abänderung des Staatsbürgerschaftsgesetzes 1965

Der Nationalrat hat beschlossen

Artikel I

In der Zeit bis zum 31. Dezember 1966 sind,

unbeschadet der Bestimmungen des § 41 des

Staatsbürgerschaftsgesetzes 1965, BGBl. Nr. 250,

auch die Bezirkshauptmannschaften zur Ausstellung

von Staatsbürgerschaftsnachweisen (§ 44

Abs. 1 StbG. 1965) zuständig.

Artikel II

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist,

soweit sie dem Bund zukommt, das Bundesministerium

für Inneres, soweit sie dem Lande

zukommt, die Landesregierung betraut.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →